# Made-in-Oman-Lizenz: Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

> Mit der Made-in-Oman-Lizenz dürfen omanische Hersteller das offizielle nationale Produktlogo auf ihre Produkte drucken. Dieser Leitfaden erklärt Voraussetzungen, die 20-%-Regel für lokalen Anteil, Unterlagen, Ablauf, Dauer und Kosten – mit PDF-Download in sechs Sprachen.

URL: https://omanregister.com/de/made-in-oman-license/
Updated: 2026-10-27
Publisher: Oman Register (omanregister.com) — company registration and residency services in Oman. Contact: +968 7733 3556, info@omanregister.com

## At a glance

- **Erteilt von:** Generaldirektion für Industrie, MoCIIP
- **Rechtsgrundlage:** Ministerialentscheidung Nr. 62/2023
- **Antragsberechtigt:** Hersteller mit Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts- oder Fischereilizenz
- **Lokaler Anteil:** Mindestens 20 % des Produktwerts
- **Prüfung:** 15 Arbeitstage ab vollständiger Akte
- **Gültigkeit:** 3 Jahre, verlängerbar
- **Amtsgebühr:** Kostenlos
- **Strafe bei Nutzung ohne Lizenz:** Bis 500 OMR, Aussetzung oder Widerruf

Das **Made-in-Oman**-Logo ist die offizielle *nationale Produktidentität* des Sultanats Oman. Hersteller mit Lizenz dürfen es auf Produkte und Verpackungen drucken, erhalten Vorrang bei staatlichen Einkäufen und werden im Katalog omanischer Produkte des Ministeriums geführt. Die Lizenz erteilt die **Generaldirektion für Industrie** im Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung (MoCIIP) auf Grundlage der **Ministerialentscheidung Nr. 62/2023**.

## Wer kann einen Antrag stellen?

Ihr Betrieb muss:

- eine gültige **Industrielizenz** besitzen (Handwerks-, Landwirtschafts- und Fischereilizenzen werden ebenfalls akzeptiert)
- tatsächlich **in Oman produzieren**
- das Logo auf eigenen nationalen Produkten verwenden wollen

Liegt die Fabrik in einem Industriegebiet oder einer Freizone, ist zusätzlich deren Betriebslizenz nötig. Reine Importeure fertiger Waren sind nicht berechtigt.

## Wichtigste Voraussetzungen

1. **Registrierte Firma** mit gültigem Handelsregister (C.R.) und Produktionstätigkeit.
2. **Produktionslizenz** (Industrie, Handwerk, Landwirtschaft oder Fischerei).
3. **Mindestens 20 % lokaler Anteil** je Produkt, berechnet als *(Ab-Werk-Preis − Wert nicht-omanischer Materialien) ÷ Ab-Werk-Preis × 100*.
4. **Umweltgenehmigung**, falls Ihre Tätigkeit die Umwelt beeinflusst.
5. **Eingetragene Marke** (dringend empfohlen, da in Oman das Erstanmelderprinzip gilt).

## Unterlagen

Für den Antrag benötigen Sie das Formular zum letzten Geschäftsjahr, eine Rohstoffseite je Produkt, Produktfotos, eine Produktliste mit HS-Codes und die vom Arbeitsministerium bestätigte Mitarbeiterliste. Zusätzlich benötigen wir Handelsregister, Lizenzen, Kostendaten und Lieferantenrechnungen. Die vollständige Checkliste steht im PDF-Leitfaden.

## Ablauf und Dauer

1. Eignungsprüfung und Unterlagen
2. Machbarkeitsstudie und Berechnung des lokalen Anteils
3. Mitarbeiterliste des Arbeitsministeriums
4. Online-Antrag auf der Made-in-Oman-Plattform
5. Prüfung durch das Ministerium: Entscheidung innerhalb von **15 Arbeitstagen** nach vollständiger Akte
6. Erteilung der Lizenz für **3 Jahre**, verlängerbar

Eine typische Akte dauert insgesamt etwa **4 bis 8 Wochen**, ohne eine etwaige Umweltgenehmigung.

## Kosten

Die Antragstellung bei der Behörde ist **kostenlos**. Für eine vollständige Akte fallen dennoch Nebenkosten an: Mitarbeiterliste, PRO-Service (Mandoob), Machbarkeitsstudie, Unterlagen und unser Honorar. Der PDF-Leitfaden enthält eine detaillierte Schätzung und einen Richtwert für die Umweltgenehmigung, falls nötig.

## Richtige Verwendung des Logos

Das Logo darf erst **nach** Erteilung der Lizenz und nur auf den genannten Produkten verwendet werden. Bei Nutzung ohne Lizenz drohen Verwarnung, Geldbuße bis 500 OMR, Aussetzung bis zu einem Jahr oder Widerruf. Nach einer Ablehnung ist ein neuer Antrag erst nach einem Jahr möglich – eine vollständige Akte beim ersten Mal lohnt sich also.

Oman Register erstellt und begleitet Ihre gesamte Akte – von der Eignungsprüfung bis zur erteilten Lizenz.

## FAQ

**Wer kann das Made-in-Oman-Logo erhalten?**

Jeder Betrieb, der in Oman produziert und eine gültige Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts- oder Fischereilizenz besitzt. Händler, die nur fertige Waren importieren und weiterverkaufen, sind nicht berechtigt.

**Kostet die Made-in-Oman-Lizenz eine Amtsgebühr?**

Nein. Der Antrag beim Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung ist kostenlos. Nebenkosten wie Mitarbeiterliste, Machbarkeitsstudie und Honorare finden Sie in unserem PDF-Leitfaden.

**Wie lange ist die Lizenz gültig?**

Drei Jahre ab Ausstellung, verlängerbar. Sie gilt nur für die in der Lizenz genannten Produkte.

**Muss ich zuerst meine Marke eintragen?**

Laut Entscheidung 62/2023 ist das keine Bedingung, wir empfehlen es aber dringend. In Oman gilt das Erstanmelderprinzip – lassen Sie die Marke eintragen, bevor das Logo auf die Verpackung kommt.

**Brauche ich eine Umweltgenehmigung?**

Nur wenn Ihre Tätigkeit die Umwelt beeinflusst. Dann muss der Betrieb eine gültige Genehmigung der Umweltbehörde haben, abhängig von der Kategorie.

## Sources

- [Made-in-Oman-Plattform – Antragstellung](https://madeinoman.gov.om/how-to-apply/)
- [Ministerialentscheidung 62/2023 (Qanoon.om)](https://qanoon.om/p/2023/mociip20230062/)
- [Oman Manufacturers Association – National Product Identity License](https://omfa.om/en/national-product-identity-license-2/)
- [Umweltbehörde Oman – Umweltgenehmigungen](https://www.ea.gov.om/en/authority-services/service-catalogue/service-catalogue/environmental-permit-for-class-a-activities)
